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Die DSGVO vereinheitlicht die EU-weite Verarbeitung personenbezogener Daten, um einerseits den Schutz personenbezogener Daten, private wie öffentliche, innerhalb der EU sicherzustellen, und um andererseits den freien Datenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes zu gewährleisten. Die DSGVO ist eine europäische Verordnung und gilt seit dem 25. Mai 2018 für alle datenverarbeitenden Unternehmen in allen EU-Mitgliedstaaten.

Auszug Verordnung (EU) 2016/679; Artikel 4 Begriffsbestimmung

  1. „personenbezogene Daten“„personenbezogene Daten [sind] alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann; …“